Meldepflichtige Quarantänekrankheiten
In letzter Zeit wurden in unserer Region vermehrt meldepflichtige Föhrenkrankheiten festgestellt. Es handelt sich dabei um die Braunfleckenkrankheit (Lecanosticta acicola) und die Rotbandkrankheit (Dothistroma septosporum). Diese gefährlichen Pilzkrankheiten verursachen an den Föhren starke Schäden und unterliegen der Melde- und Rodungspflicht. Fast alle in der Schweiz vorkommenden Föhrenarten können befallen werden. Ein Befall ist nur im Labor definitiv nachweisbar.
Die eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) hat in den Factsheets Bilder und die wichtigsten Details zusammengefasst (s. Verlinkungen in diesem Text). Im Verdachtsfall unterstützen wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen - kontaktieren Sie uns.