Fällungen / Spezialfällungen

Trotz der vielfältigen Möglichkeiten in der Baumpflege müssen immer wieder Bäume gefällt werden. Wenn ein Baum nicht mehr standsicher ist oder die Bruchsicherheit trotz geeigneter Massnahmen nicht gewährleistet werden kann, kommt häufig nur noch die Fällung in Frage. Oft können Bäume im Zusammenhang mit Baumassnahmen nicht mehr erhalten bleiben. Wir beurteilen die Situation und beraten Sie in Bezug auf die Notwendigkeit von Fällungen. Lesen Sie dazu auch die Rubriken Beratungen/Gutachten. 

Gewisse Gemeinden wie zum Beispiel die Stadt Bern haben ein Baumschutzreglement. Für die Fällung eines Baumes ist eine entsprechende Fällbewilligung notwendig. Diese wird nur erteilt, wenn die Fällung gut begründet werden kann. Wir erledigen für Sie in einem solchen Fall gerne die nötigen Formalitäten.

Wir sind spezialisiert auf alle Arten von Fällungen vom Einzelbaum bis zum grösseren Baumbestand. Insbesondere gehören auch Spezialfällungen zu unserem Fachgebiet. Mit Hilfe der Doppelseiltechnik fällen wir den Baum stückweise von oben nach unten und seilen die Äste und Kronenteile ab. Wir führen aber auch Fällarbeiten mit Hilfe von Kran, Pneukran oder Helikopter aus. Die Entsorgung der Äste und des Holzes erledigen wir effizient. Auf Wunsch hin zerkleinern wir das Holz zu Brennholz und schichten es gleich bei Ihnen im Garten auf.

Grundsätzlich empfehlen wir die Fällung eines Baumes immer gründlich zu prüfen. Es dauert Jahre, bis ein Baum eine gewisse Grösse erreicht hat. Ist der Baum einmal gefällt, kann er so nicht mehr ersetzt werden.

Spezialfällung Sommerlinde, Interlaken
Spezialfällung Weymouthföhre mit Kran, Bern
Spezialfällung Roteiche mit Kran, Bern